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Übe-Klangdateien
Hallo in die Runde!
Darf man von nicht gemeinfreier Musik Übe-Klangdateien erstellen? Dafür schreibt man ja zunächst die Noten in ein Programm, was an sich ja schon nicht erlaubt ist. Oder Ist es eventuell sogar erlaubt, wenn man diese Notenblätter dann nicht öffentlich, sondern nur in der Probe benutzt?
Liebe Grüße!
Steffen
#2 RE: Übe-Klangdateien
Lieber Steffen, es tut mir Leid, dass ich da wieder schnell antworte und niemandem den Vortritt lasse, aber das Thema ist mir zu heikel.
Deshalb auch der folgende Disclaimer: Das kann hier in diesem Rahmen keine Rechtsberatung sein und das Risiko liegt bei jedem selbst.
Die Antwort ist schlicht: nein.
Du darfst nichts vervielfältigen oder abändern, wo Urheberrecht gilt.
Du kannst dich auch nicht auf das Recht der privaten Weitergabe berufen (§53 Absatz 1 UrhG), da du das in der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit tust.
Du musst in jedem Fall bei dem zuständigen Verlag nachfragen.
Verlage sind das auch gewohnt und antworten, wenn du die Noten bei ihnen gekauft hast meist wohlwollend ("wir wollen es gut singen, deshalb mit Übe-Datei üben" etc.)
Ich habe das gerade für ein Krippenspiel wieder exerziert und es war kein Problem.
Es ist hier aber überlebenswichtig sich dies schriftlich (per e-Mail) bestätigen zu lassen. Sich nachher auf einen Telefonanruf zu berufen funktioniert nicht.
Wenn die Dateien gut gemacht sind, kann man sie dem Verlag ja auch anbieten (natürlich kostenlos!).
Dann bist du auf der sicheren Seite und dir kann nichts passieren.
Wie es aber alle Gospelchöre die ich kenne (und auch andere) praktisch machen kannst du dir denken.
In Bezug auf Übe-Klang-Dateien habe ich auch noch nie von Problemen gehört. Einfach weil das keiner mitbekommt. Wenn dir aber jemand etwas Böses will, kann er dich anschwärzen.
Also in den meisten Fällen reicht eine kurze Mail an den Verlag mit Bitte um Erlaubnis und der Versicherung, dass das nur im Rahmen deines Chores genutzt wird.
Bekommst du keine Antwort trägst du das Risiko (wie groß es auch immer sein mag...).
Sagt ein Verlag nein, dann bin ich allerdings auch so rigoros und singe ein Stück nicht. Und da ich immer Übe-Dateien erstelle frage ich nach, bevor ich den Chor viel Geld ausgeben lasse (das können ja mal schnell 200€ und mehr werden). Denn wenn ein Verlag Angst vor dieser Form der Vervielfältigung hat, dann will er nicht, dass seine verlegten Werke gut gesungen werden, was ich denen dann auch genau so schreiben würde. Dies im Konjunktiv, da mir das noch nie(!) passiert ist. Evtl. gibt es ein kleines bisschen Hin-und-Her, aber am Ende die Erlaubnis.
Wie das alles allerdings praktisch aussieht weiß jeder von uns. Ich habe schon Notenordner von Sängern bekommen, wo die Noten durch das dauernde Wiederkopieren nicht mehr lesbar waren.
Auch im Kirchenchor beruft sich jeder auf den Rahmenvertrag mit der GEMA und übersieht, dass dieser das Verlagsrecht nicht betrifft.
Weiterhin sind Noten Verbrauchsmaterial. D.h. man hat die Noten in Chorstärke zu kaufen und beim nächsten Mal wieder und beim nächsten Mal wieder usw....
Man darf Noten streng genommen nicht nach dem Auftritt einsammeln, dem Notenfundus einverleiben und beim nächsten Mal wieder rausholen (sic!). Deine Sänger müssen die Noten im eigenen Fundus haben und dürfen sie dann natürlich beim nächsten Mal wieder mitnehmen.
Und extrem selten passiert etwas... (ich weiß von keinem Fall, wo gegen einen Chor rechtlich vorgegangen wurde).
Mein Artikel "Urheberrecht" im Buch gibt eine kleine Handreichung und wenn man will kann man sich in die Grauzone der "praktischen Ausgabe" bewegen...
Sauber fährt man nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verlages und wenn man die Noten als Verbrauchsmaterial in Chorstärke gekauft hat.
Viele Grüße
Philip
Nur um nochmal klar zu machen, dass das Urheberrecht kein Scherz, aber irritierend ist: in dem Augenblick, wo der Heinrichshofen-Verlag eines meiner Arrangements veröffentlicht hat, darf ich streng genommen selbst meine eigenen Werke nicht mehr ohne Genehmigung ändern oder irgendetwas damit machen.
Danke für Deine Erläuterungen, lieber Philip!
So etwa habe ich mir das schon gedacht...
Gilt das mit dem Notenarchivieren auch für Notenbücher? Das wäre ja krass! Hat doch fast jede Kantorei ihr Notenarchiv mit "Grothes" u.ä.
Weil Du Deine Arrangements erwähnst - es ist zwar eine GEMA-Angelegenheit, aber passt vielleicht grade: Für ein von mir arrangiertes (altes) Musikstück, dass wir auf seinem Mittealtermarkt gespielt haben, musste der Veranstalter GEMA-Gebühren zahlen, die ich natürlich nie bekommen habe, weil ich da nicht gemeldet bin. Leider habe ich das viel zu spät erst erfahren, ist schon Jahre her. Nun habe ich gelesen, dass man, wenn man seine Sachen gemeinfrei zur Verfügung stellen will, das dort explizid melden muss, sonst gilt die "GEMA-Vermutung". Da ich gelegentlich Chorsätz schreibe und diese teilweise auch bei Musicalion veröffentliche, bin ich ein wenig unsicher, ob ich mich diesbezüglich bei denen melden sollte oder ob man da die schlafenden Hunde nur unnötig weckt. Andererseits möchte ich nicht, das irgendwer mal wegen mit Ärger bekommt. Frech gefragt: wie siehst Du das? Wenn Dir das zu persönlich ist, sag's und es ist auch ok. Schon klar, dass Du hier keine Rechtsberatung machen kannst.
Lieben Gruß!
Steffen
#4 RE: Übe-Klangdateien
Die Notenbücher sind ein tolles Beispiel für die Merwürdigkeiten des Urheberrechts.
Ich bin ja selbst Urheber und verliere täglich Geld an kopierende Menschen, aber manche Sachen sind schon komisch.
Die GEMA zu durchschauen ist ganz einfach, wenn man verstanden hat was sie ist: die GEMA ist eine Inkassogesellschaft, die es geschafft hat ein Synonym zu werden.
D.h. sie muss beauftragt werden. Die Mitgliedschaft ist ja auch nicht kostenlos.
Ich kenne mich da nicht aus, aber wenn man seine Stücke als "frei" melden kann, tu es doch. (Mich würde ein Link interessieren!)
Was für schlafende Hunde könnten da warten? Meiner Meinung nach wäre so eine Meldung aber nicht nötig.
Normalerweise ist so, dass die GEMA bei Veranstaltungen/ öffentlichen Feiern oder auch Konzerten eine Liste der gespielten/im Hintergrund laufenden Musik vom Veranstalter bekommt.
Dann muss sie schauen, welche Stücke/ Urheber bei ihr gelistet sind und dann werden auch nur diese abgerechnet.
War es in deinem Fall so, dass der Veranstalter explizit für dein Stück etwas bezahlen musste, oder dieses Stücke schlicht mit auf die Liste gesetzt hatte und dann insgesamt eine Rechnung bekam?
Nochmal: als Inkassogesellschaft kann die GEMA eigentlich nur für ihre Mitglieder tätig werden. Für wen sollten die das Geld sonst einnehmen? Dass die ihre Prozente bekommen ist klar, aber einfach so etwas abgreifen geht nicht (hoffe ich zumindest und lasse mich ungern eines Besseren belehren). D.h. in deinem Fall hätten die Geld bekommen, ohne dafür einen Abnehmer zu haben.
Es gibt da keinen "Pool" aus dem jedes gemeldete GEMA-Mitglied am Ende des Jahres Geld bekommt.
Bei CD-Aufnahmen braucht man auch eine GEMA-Freigabe vor Pressung und bekommt dann später eine sekundengenaue Abrechnung für die Stücke auf der CD, die GEMA-relevant (also inkassorelevant) sind.
Jedes Land hat seine eigene GEMA. Ich bin z.B. bei STEF gemeldet. Das isländische Pendent. Aber die sind alle miteinander vernetzt und somit bin ich auch in der GEMA-Datenbank.
Viele Grüße
Philip
Wie gesagt, ich habe viel zu spät und nur über Dritte von der geforderten Zahlung erfahren und konnte dem nicht mehr nachgehen.
Es wird sicher so sein, wie Du sagst, dass eigentlich nur für dort angemeldete Kreative von der GEMA Geld eingezogen wird.
Die Seite, wo ich das mit der Gemeinfreistellung gelesen hatte, finde ich irgendwie nicht mehr, aber vielleicht hatte ich da auch was falsch verstanden. Na, egal.
Danke jedenfalls für die Auskünfte und liebe Grüße!
Steffen
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